Werner Finck
2.5.1902, Görlitz – 31.7.1978, MünchenDer am 2. Mai 1902 in Görlitz als Sohn eines Apothekers geborene Werner Walter R. Finck besucht in seiner Geburtsstadt das Gymnasium. Nach mehreren Jahren als wandernder Märchenerzähler, in Laienspielgruppen und nach Engagements als Schauspieler von 1925 bis 1928 am Schlesischen Landestheater Bunzlau und am Hessischen Landestheater Darmstadt, geht er 1929 nach Berlin. Hier erlangt er in dem Kabarett „Katakombe“ große Popularität. Er bespöttelt die Verhältnisse seiner Zeit und richtet seinen Wortwitz auch nach 1933 gegen die führenden Vertreter des Nationalsozialismus. Besonderen Beifall beim Publikum finden seine Versuche, durch mehrdeutige Wortspiele und Gesten die Lebenswirklichkeit in der Diktatur zu beschreiben.
Am 10. Mai 1935 wird das Kabarett von der Gestapo geschlossen und Werner Finck wird gemeinsam mit dem Zeichner Walter Trautschold und dem Schauspieler Heinrich Giesen festgenommen. Nach Verhören im Geheimen Staatpolizeiamt wird Finck zunächst in das KZ Columbia gebracht. Anschließend ist er nach einer Entscheidung von Reichsminister Joseph Goebbels „für die Dauer von 6 Wochen in ein Lager mit körperlicher Arbeit zu überführen“. Finck kommt in das KZ Esterwegen. Dort wird er am 1. Juli 1935 entlassen.
Die Verhandlung vor dem Sondergericht des Landgerichts Berlin, unter anderem wegen Vergehen gegen das „Heimtückegesetz“, endet mit einem Freispruch. Finck darf jedoch nur noch unter Auflagen als Schauspieler arbeiten, bis er Anfang 1939 fristlos entlassen wird. Er meldet sich bei Kriegsbeginn zur Wehrmacht und kann das Kriegsende, zuletzt als Soldat an der italienischen Front, überleben.
Nach der Entlassung aus der amerikanischen Kriegsgefangenschaft am 3. Oktober 1945 arbeitet er als Theater- und Filmschauspieler und Kabarettist sowie für das Fernsehen. Am 31. Juli 1978 ist Werner Finck im Alter von 76 Jahren in München verstorben.
Bilder und Dokumente
Geheimes Staatspolizeiamt
Berlin, den V. Mai 1935.
B.-Nr. 53357/35 - II I A 1 - J -
1.) Schreiben mit 1 Durchschlag:
An den Herrn Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda
Ministerialbüro Dr. Zeller -
Berlin.
Betrifft:
Schließung der Vergnügungsstätten
"Tingel-Tangel" und "Katakombe".
Im Nachgang zu meinen Mitteilungen vom 14. und 16.5.1935 gestatte ich mir ergebenst mitzuteilen, daß die in dieser Angelegenheit in Schutzhaft genommenen Schauspieler der vorgenannten Vergnügungsstätten gemäß Entscheidung des Herrn Reichsminister Dr. Goebbels für die Dauer von 6 Wochen in ein Konzentrationslager mit körperlicher Arbeit überführt werden.
Ich habe die Überführung der nachstehend aufgeführten Schutzhäftlinge in das Konzentrationslager Esterwegen angeordnet.
Walter Groß, 5.2.04 Eberswalde geb.,
Walter Lieck, 15.6.06 Charlottenburg geb.,
Günter Lüders, 5.3.05 Lübeck geb.,
Walter Giesen, 20.3.15 Berlin geb.,
Walter Trauschold, 20.2.02 Berlin geb.,
Werner Finck, 2.5.02 Görlitz geb.
Der Schauspieler Ekkehard Arendt, 10.6.1892 Wien geb., Österreichischer Staatsangehöriger, ist am 18.5.1935 aus der Schutzhaft entlassen worden.
Der Anklagevertreter hielt in vielen Fällen die Beweise nicht für ausreichend und beantragte daher die Freisprechung des Groß und Lüders. Finck, Lieck und Trautschold hielt er jedoch in mehreren Fällen für überführt und beantragte für Finck und Lieck je 9 Monate und für Trautschold 3 Monate Gefängnis.
Nach fast einstündiger Beratung verkündete das Gericht für alle Angeklagten Freispruch mangels ausreichender Beweise.
2.) Herrn Regierungsrat Heller
mit der Bitte um Kenntnisnahme vorgelegt.
Der Anklagevertreter hielt in vielen Fällen die Beweise nicht für ausreichend und beantragte daher die Freisprechung des Groß und Lüders. Finck, Lieck und Trautschold hielt er jedoch in mehreren Fällen für überführt und beantragte für Finck und Lieck je 9 Monate und für Trautschold 3 Monate Gefängnis.
Nach fast einstündiger Beratung verkündete das Gericht für alle Angeklagten Freispruch mangels ausreichender Beweise.
2.) Herrn Regierungsrat Heller
mit der Bitte um Kenntnisnahme vorgelegt.