Die Morde an Homosexuellen im Frühjahr 1935
Einstellung des Verfahrens gegen Joest und Schmid, gegen die wegen Mordes an Hoppe im KZ Columbia ermittelt worden war, 1936
Im KZ Columbia sind seit 1934 immer mehr Männer inhaftiert, die als Homosexuelle verfolgt werden. Seit Anfang 1935 führt die Geheime Staatspolizei zahlreiche Razzien von bekannten Schwulentreffpunkten in Berlin durch, in deren Folge viele Männer in das Konzentrationslager eingeliefert werden.
Am 14. März 1935 wird gegen den in der Nähe des Bahnhofs Zoologischer Garten festgenommen zwanzigjährigen Heinz Hoppe „Schutzhaft“ verhängt. Im KZ Columbia wird er in eine Dunkelzelle gesperrt. SS-Wachmänner fühlen sich angeblich von dem gefesselten Häftling am 22. März 1935 bedroht und erschießen ihn in seiner Zelle. Gegen einen der an diesem Mord beteiligten SS-Wachleute und den stellvertretenden Lagerkommandanten wird im Oktober 1935 von der Generalstaatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin Anklage erhoben. Das Verfahren wird 1936 eingestellt. Der Kommandant und sein Stellvertreter werden ihres Amtes enthoben, aus der SS ausgeschlossen, aber nicht weiter strafrechtlich verfolgt.
Nur wenige Tage später, am 6. April 1935, wird der Häftling Kurt Wirtz unter ähnlich unglaubwürdigen Umständen erschossen. Im Juli 1935 beantragt der Generalstaatsanwalt, im Fall Hoppe die Voruntersuchung gegen zwei der Täter wegen vollendeten Totschlags einzuleiten, im Fall Wirtz nimmt er Notwehr an und stellt das Verfahren ein. Am 8. Oktober 1935 ist die Voruntersuchung abgeschlossen – der Oberstaatsanwalt beantragt die Eröffnung der Hauptverhandlung gegen die beiden Angeklagten. Das Verfahren wird schließlich am 5. Februar 1936 durch einen persönlichen Erlass Hitlers niedergeschlagen. Wie die in der NS-Zeit eingestellten Strafverfahren führen die 1964 erneut angestellten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu keiner Bestrafung der Täter.