Walter Gross
5.2.1904, Eberswalde – 17.5.1989, BerlinDer am 5. Februar 1904 im brandenburgischen Eberswalde geborene Walter Gross absolviert ab 1921 eine kaufmännische Lehre. Gleichzeitig besucht er von 1923 bis 1925 die Schauspielschule des Deutschen Theaters in Berlin. Nach seinem schauspielerischem Debut 1926 ist er ständig an Berliner Bühnen engagiert, betätigt sich oft an Revue-Bühnen als populärer Nebendarsteller und erwirbt sich einen Ruf als Berliner Original.
Während des Nationalsozialismus tritt er in dem Kabarett „Tingel-Tangel“ auf, wo er unter anderem in abgeänderter Form das Gedicht „Die Gedanken sind frei“ vorträgt. In Vorbemerkungen spricht er die Gedankenunfreiheit im nationalsozialistischen Deutschland an.
Am 10. Mai 1935 wird das Kabarett von der Gestapo geschlossen und Walter Gross gemeinsam mit Walter Lieck und Ekkehard Arendt festgenommen. Nach Verhören im Geheimen Staatpolizeiamt wird der in Berlin-Pankow in der Berliner Straße 128 wohnende Gross zunächst in das KZ Columbia gebracht. Anschließend ist er nach einer Entscheidung von Reichsminister Goebbels „für die Dauer von 6 Wochen in ein Lager mit körperlicher Arbeit zu überführen“. Er kommt in das KZ Esterwegen. Dort wird er am 1. Juli 1935 entlassen und erhält eineinhalb Jahre Auftrittsverbot.
Nach einer Verhandlung am 26. Oktober 1936 vor dem Sondergericht des Landgerichts Berlin unter anderem wegen Vergehen gegen das „Heimtückegesetz“ erfolgt ein Freispruch mangels Beweise. Bis 1945 konzentriert sich Walter Gross auf weitgehend unpolitische Tätigkeiten beim Film. Nach dem Ende des Nationalsozialismus nimmt er seine kabarettistische Arbeit wieder auf und schließt sich der von Günter Neumann gegründeten Gruppe „Die Insulaner“ an. Daneben tritt er wieder in Lustspielen auf. Walter Gross stirbt am 17. Mai 1989 in Berlin.
Bilder und Dokumente
Geheimes Staatspolizeiamt
Berlin, den V. Mai 1935.
B.-Nr. 53357/35 - II I A 1 - J -
1.) Schreiben mit 1 Durchschlag:
An den Herrn Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda
Ministerialbüro Dr. Zeller -
Berlin.
Betrifft:
Schließung der Vergnügungsstätten
"Tingel-Tangel" und "Katakombe".
Im Nachgang zu meinen Mitteilungen vom 14. und 16.5.1935 gestatte ich mir ergebenst mitzuteilen, daß die in dieser Angelegenheit in Schutzhaft genommenen Schauspieler der vorgenannten Vergnügungsstätten gemäß Entscheidung des Herrn Reichsminister Dr. Goebbels für die Dauer von 6 Wochen in ein Konzentrationslager mit körperlicher Arbeit überführt werden.
Ich habe die Überführung der nachstehend aufgeführten Schutzhäftlinge in das Konzentrationslager Esterwegen angeordnet.
Walter Groß, 5.2.04 Eberswalde geb.,
Walter Lieck, 15.6.06 Charlottenburg geb.,
Günter Lüders, 5.3.05 Lübeck geb.,
Walter Giesen, 20.3.15 Berlin geb.,
Walter Trauschold, 20.2.02 Berlin geb.,
Werner Finck, 2.5.02 Görlitz geb.
Der Schauspieler Ekkehard Arendt, 10.6.1892 Wien geb., Österreichischer Staatsangehöriger, ist am 18.5.1935 aus der Schutzhaft entlassen worden.
Der Anklagevertreter hielt in vielen Fällen die Beweise nicht für ausreichend und beantragte daher die Freisprechung des Groß und Lüders. Finck, Lieck und Trautschold hielt er jedoch in mehreren Fällen für überführt und beantragte für Finck und Lieck je 9 Monate und für Trautschold 3 Monate Gefängnis.
Nach fast einstündiger Beratung verkündete das Gericht für alle Angeklagten Freispruch mangels ausreichender Beweise.
2.) Herrn Regierungsrat Heller
mit der Bitte um Kenntnisnahme vorgelegt.
Der Anklagevertreter hielt in vielen Fällen die Beweise nicht für ausreichend und beantragte daher die Freisprechung des Groß und Lüders. Finck, Lieck und Trautschold hielt er jedoch in mehreren Fällen für überführt und beantragte für Finck und Lieck je 9 Monate und für Trautschold 3 Monate Gefängnis.
Nach fast einstündiger Beratung verkündete das Gericht für alle Angeklagten Freispruch mangels ausreichender Beweise.
2.) Herrn Regierungsrat Heller
mit der Bitte um Kenntnisnahme vorgelegt.