Alfred Andreas Heiß

18.4.1904 (Triebenreuth) - 24.9.1940 (Brandenburg-Görden)
Alfred Andreas Heiß

Alfred Andreas Heiß Anfang der 1920er Jahre

Alfred Andreas Heiß lebt als Justizangestellter in Berlin. Während eines Urlaubs in seinem bayerischen Heimatort Triebenreuth im September 1934 führt er politische Gespräche, in denen er seine kritische Haltung zum NS-Regime nicht verbirgt. Zwei Monate später denunzieren ihn seine Gesprächspartner.

Am 20. März 1935 wird Heiß im Geheimen Staatspolizeiamt verhört, wobei er die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht abstreitet. Er kommt als „Schutzhäftling“ für etwa zehn Wochen in das Columbia-Haus. Die Ermittlungen gegen ihn werden später eingestellt.

Nach seiner Haft wendet sich Heiß noch stärker seinem katholischen Glauben zu.

Im Juni 1940 erhält er die Einberufung zur Wehrmacht und wird in Glogau stationiert. Hier verweigert er den „Hitlergruß“ und das Tragen der mit dem Hakenkreuz versehenen Uniform. Heiß wird verhaftet und erklärt in seiner Vernehmung, dass er es ablehnen müsse, für das nationalsozialistische Deutschland als Soldat Dienst zu tun, da dieser Staat seiner Ansicht nach antichristlich eingestellt sei.

Heiß wird am 20. August wegen „Zersetzung der Wehrkraft“ zum Tode verurteilt und am 24. September 1940 in Brandenburg-Görden durch das Fallbeil ermordet.

„Ich kann wohl sagen, es gibt nicht sehr viele in Deutschland, die so fest und unerschütterlich an ihrer Gesinnung festhielten und festhalten, wie ich es tat beziehungsweise tue... Jeder muss heute selbst wissen, was er zu tun hat! Ich habe schon einmal Euch geschrieben: ‚Wer Augen hat zum Sehen, der sehe, und wer Ohren hat zum Hören, der höre!’ Man muss für seine Meinung auch etwas ertragen können. Und dazu bin ich bereit... Und nochmals muss ich betonen: Gesinnungstreue heißt auch Opfer bringen.“

 

Alfred Heiß in einem Brief an seine Eltern im Mai 1936

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