Walter Lieck
13.6.1906, Charlottenburg – 21.11.1944, Berlin
Der Schauspieler, Kabarettist und Textdichter Walter Lieck stammt aus Berlin-Charlottenburg. Nach seinem ersten Festengagement am von Erwin Piscator geleiteten Theater am Schiffbauerdamm 1928 arbeitet er an klassischen Sprechbühnen und bis in die NS-Zeit im bekannten Kabarett Tingel-Tangel. Dort trägt er 1935 u.a. in abgeänderter Form das Gedicht "Die Gedanken sind frei" vor, und spricht in seinen Vorbemerkungen die Gedankenunfreiheit im nationalsozialistischen Deutschland an.
Am 10. Mai 1935 wird das Kabarett vom Geheimen Staatspolizeiamt geschlossen und Walter Lieck gemeinsam mit Walter Gross und Ekkehard Arendt festgenommen. Nach Verhören im Geheimen Staatpolizeiamt wird der in Berlin NO 55 in der Greifswalder Straße 190 wohnende Lieck zunächst in das KZ Columbia gebracht. Anschließend ist er nach einer Entscheidung von Reichsminister Goebbels "für die Dauer von 6 Wochen in ein Lager mit körperlicher Arbeit zu überführen". Aus dem Konzentrationslager Esterwegen wird Lieck am 1. Juli 1935 entlassen, er erhält eineinhalb Jahre Auftrittsverbot.
Das Sondergericht beim Landgericht Berlin spricht ihn mangels ausreichender Beweise am 26. Oktober 1936 wegen angeblichen Vergehens gegen das "Heimtückegesetz" frei.
Lieck ist mit einer Frau verheiratet, die nach den rassistischen Kriterien der Nationalsozialisten als „Halbjüdin" gilt und lässt sich nicht scheiden. Nach dem Auftrittsverbot tritt Lieck wieder in mehreren Filmen auf und schreibt die 1936 uraufgeführte Kinderoper "Schwarzer Peter". Walter Lieck stirbt am 21. November 1944 an den Spätfolgen einer Blutvergiftung, die er im Konzentrationslager Esterwegen erlitten hatte.
Bilder und Dokumente
Geheimes Staatspolizeiamt
Berlin, den V. Mai 1935.
B.-Nr. 53357/35 - II I A 1 - J -
1.) Schreiben mit 1 Durchschlag:
An den Herrn Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda
Ministerialbüro Dr. Zeller -
Berlin.
Betrifft:
Schließung der Vergnügungsstätten
"Tingel-Tangel" und "Katakombe".
Im Nachgang zu meinen Mitteilungen vom 14. und 16.5.1935 gestatte ich mir ergebenst mitzuteilen, daß die in dieser Angelegenheit in Schutzhaft genommenen Schauspieler der vorgenannten Vergnügungsstätten gemäß Entscheidung des Herrn Reichsminister Dr. Goebbels für die Dauer von 6 Wochen in ein Konzentrationslager mit körperlicher Arbeit überführt werden.
Ich habe die Überführung der nachstehend aufgeführten Schutzhäftlinge in das Konzentrationslager Esterwegen angeordnet.
Walter Groß, 5.2.04 Eberswalde geb.,
Walter Lieck, 15.6.06 Charlottenburg geb.,
Günter Lüders, 5.3.05 Lübeck geb.,
Walter Giesen, 20.3.15 Berlin geb.,
Walter Trauschold, 20.2.02 Berlin geb.,
Werner Finck, 2.5.02 Görlitz geb.
Der Schauspieler Ekkehard Arendt, 10.6.1892 Wien geb., Österreichischer Staatsangehöriger, ist am 18.5.1935 aus der Schutzhaft entlassen worden.
Der Anklagevertreter hielt in vielen Fällen die Beweise nicht für ausreichend und beantragte daher die Freisprechung des Groß und Lüders. Finck, Lieck und Trautschold hielt er jedoch in mehreren Fällen für überführt und beantragte für Finck und Lieck je 9 Monate und für Trautschold 3 Monate Gefängnis.
Nach fast einstündiger Beratung verkündete das Gericht für alle Angeklagten Freispruch mangels ausreichender Beweise.
2.) Herrn Regierungsrat Heller
mit der Bitte um Kenntnisnahme vorgelegt.
Der Anklagevertreter hielt in vielen Fällen die Beweise nicht für ausreichend und beantragte daher die Freisprechung des Groß und Lüders. Finck, Lieck und Trautschold hielt er jedoch in mehreren Fällen für überführt und beantragte für Finck und Lieck je 9 Monate und für Trautschold 3 Monate Gefängnis.
Nach fast einstündiger Beratung verkündete das Gericht für alle Angeklagten Freispruch mangels ausreichender Beweise.
2.) Herrn Regierungsrat Heller
mit der Bitte um Kenntnisnahme vorgelegt.