Günther Lüders

05.03.1905, Lübeck – 01.03.1975, Düsseldorf
Günther Lüders

Günther Lüders wird am 5. März 1905 in Lübeck geboren. Er debütiert 1924 als Schauspieler am Stadttheater seiner Geburtsstadt, spielt in Frankfurt am Main und in Dessau und geht 1934 nach Berlin. Dort tritt er nicht nur wie bisher im klassischen Theater, sondern vor allem im Kabarett „Die Katakombe“ auf. In der NS- Zeit werden dort mit verklausulierten und systemkritischen Andeutungen sowie spöttelnden Texten Publikumserfolge erzielt.

Am 10. Mai 1935 wird das Kabarett von der Geheimen Staatspolizei geschlossen und Günther Lüders zusammen mit Werner Finck, Walter Gross, Walter Lieck und Heinrich Giesen festgenommen. Nach Verhören im Geheimen Staatpolizeiamt wird er zunächst in das KZ Columbia gebracht. Anschließend wird er nach einer Entscheidung von Reichsminister Goebbels „für die Dauer von 6 Wochen in ein Lager mit körperlicher Arbeit“ überführt. Er kommt in das KZ Esterwegen. Dort wird er am 1. Juli 1935 entlassen. Die Verhandlung vor dem Sondergericht des Landgerichts Berlin unter anderem wegen Vergehen gegen das „Heimtückegesetz“ endet mit einem Freispruch mangels Beweisen.

Lüders ist danach in zahlreichen kleineren Rollen in Filmen zu sehen. Nach 1945 setzt er seine Tätigkeit als Schauspieler und gelegentlich als Regisseur fort. Von 1961 bis 1963 ist er Intendant der Württembergischen Staatstheater in Stuttgart. Günther Lüders verstirbt am 1. März 1975 in Düsseldorf.

Bilder und Dokumente

Mitteilung der Geheimen Staatspolizei an das Propagandaministerium aus dem Jahr 1935 über die Verhaftung und KZ-Inhaftierung der Kabarettisten der Theater "Tingel-Tangel" und "Katakombe" um Werner Finck.

Geheimes Staatspolizeiamt
Berlin, den V. Mai 1935.
B.-Nr. 53357/35 - II I A 1 - J -

1.) Schreiben mit 1 Durchschlag:

An den Herrn Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda

Ministerialbüro Dr. Zeller -
Berlin.

Betrifft:
Schließung der Vergnügungsstätten
"Tingel-Tangel" und "Katakombe".

Im Nachgang zu meinen Mitteilungen vom 14. und 16.5.1935 gestatte ich mir ergebenst mitzuteilen, daß die in dieser Angelegenheit in Schutzhaft genommenen Schauspieler der vorgenannten Vergnügungsstätten gemäß Entscheidung des Herrn Reichsminister Dr. Goebbels für die Dauer von 6 Wochen in ein Konzentrationslager mit körperlicher Arbeit überführt werden.

Ich habe die Überführung der nachstehend aufgeführten Schutzhäftlinge in das Konzentrationslager Esterwegen angeordnet.

Walter Groß, 5.2.04 Eberswalde geb.,

Walter Lieck, 15.6.06 Charlottenburg geb.,

Günter Lüders, 5.3.05 Lübeck geb.,

Walter Giesen, 20.3.15 Berlin geb.,

Walter Trauschold, 20.2.02 Berlin geb.,

Werner Finck, 2.5.02 Görlitz geb.

Der Schauspieler Ekkehard Arendt, 10.6.1892 Wien geb., Österreichischer Staatsangehöriger, ist am 18.5.1935 aus der Schutzhaft entlassen worden.

Erste Seite des Berichts über die Entlassung der Kabarettisten Walter Trautschold, Heinrich Giesen, Günther Lüders, Walter Lieck, Walter Gross und Werner Fink am 1.7.35 aus dem Konzentrationslager Esterwegen.

Der Anklagevertreter hielt in vielen Fällen die Beweise nicht für ausreichend und beantragte daher die Freisprechung des Groß und Lüders. Finck, Lieck und Trautschold hielt er jedoch in mehreren Fällen für überführt und beantragte für Finck und Lieck je 9 Monate und für Trautschold 3 Monate Gefängnis.
Nach fast einstündiger Beratung verkündete das Gericht für alle Angeklagten Freispruch mangels ausreichender Beweise.
2.) Herrn Regierungsrat Heller
mit der Bitte um Kenntnisnahme vorgelegt.

Der Anklagevertreter hielt in vielen Fällen die Beweise nicht für ausreichend und beantragte daher die Freisprechung des Groß und Lüders. Finck, Lieck und Trautschold hielt er jedoch in mehreren Fällen für überführt und beantragte für Finck und Lieck je 9 Monate und für Trautschold 3 Monate Gefängnis.
Nach fast einstündiger Beratung verkündete das Gericht für alle Angeklagten Freispruch mangels ausreichender Beweise.
2.) Herrn Regierungsrat Heller
mit der Bitte um Kenntnisnahme vorgelegt.

zurück zur Übersicht
⇑ nach oben