Walter Trautschold
20.2.1902, Berlin – 22.4.1969, Berlin
Der am 20. Februar 1902 in Berlin als Sohn des Schauspielers Gustav Trautschold (1871-1944) geborene Walter Trautschold beginnt 1920 eine künstlerische Ausbildung an der Staatlichen Kunstgewerbeschule Berlin. Er arbeitet als Maler und Zeichner von Akt- und Ganzkörperportraits junger Frauen und Bühnenbildner sowie Illustrator und Karikaturist für die Satirezeitschrift „Lachen links“. Der für seine kritischen Zeichnungen bekannte Mann arbeitet auch für das Kabarett „Die Katakombe“. Ihm wird vorgeworfen, durch von Werner Finck erläuterte Zeichnungen den Preußischen Ministerpräsidenten Hermann Göring lächerlich gemacht zu haben.
Am 10. Mai 1935 wird das Kabarett von der Geheimen Staatspolizei geschlossen und der im Barneyweg 5 in Berlin lebende Walter Trautschold zusammen mit den Schauspielern Werner Finck und Heinrich Giesen festgenommen. Nach Verhören im Geheimen Staatpolizeiamt wird er zunächst in das KZ Columbia gebracht. Anschließend ist er nach einer Entscheidung von Reichsminister Goebbels „für die Dauer von 6 Wochen in ein Lager mit körperlicher Arbeit zu überführen.“ Er kommt in das KZ Esterwegen. Dort wird er am 1. Juli 1935 entlassen.
Die Verhandlung vor dem Sondergericht des Landgerichts Berlin unter anderem wegen Vergehen gegen das „Heimtückegesetz“ endet mit einem Freispruch mangels Beweise. Walter Trautschold lebt bis zu seinem Tod am 22. April 1969 in Berlin.
Bilder und Dokumente
Der Anklagevertreter hielt in vielen Fällen die Beweise nicht für ausreichend und beantragte daher die Freisprechung des Groß und Lüders. Finck, Lieck und Trautschold hielt er jedoch in mehreren Fällen für überführt und beantragte für Finck und Lieck je 9 Monate und für Trautschold 3 Monate Gefängnis.
Nach fast einstündiger Beratung verkündete das Gericht für alle Angeklagten Freispruch mangels ausreichender Beweise.
2.) Herrn Regierungsrat Heller
mit der Bitte um Kenntnisnahme vorgelegt.
Der Anklagevertreter hielt in vielen Fällen die Beweise nicht für ausreichend und beantragte daher die Freisprechung des Groß und Lüders. Finck, Lieck und Trautschold hielt er jedoch in mehreren Fällen für überführt und beantragte für Finck und Lieck je 9 Monate und für Trautschold 3 Monate Gefängnis.
Nach fast einstündiger Beratung verkündete das Gericht für alle Angeklagten Freispruch mangels ausreichender Beweise.
2.) Herrn Regierungsrat Heller
mit der Bitte um Kenntnisnahme vorgelegt.
Geheimes Staatspolizeiamt
Berlin, den V. Mai 1935.
B.-Nr. 53357/35 - II I A 1 - J -
1.) Schreiben mit 1 Durchschlag:
An den Herrn Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda
Ministerialbüro Dr. Zeller -
Berlin.
Betrifft:
Schließung der Vergnügungsstätten
"Tingel-Tangel" und "Katakombe".
Im Nachgang zu meinen Mitteilungen vom 14. und 16.5.1935 gestatte ich mir ergebenst mitzuteilen, daß die in dieser Angelegenheit in Schutzhaft genommenen Schauspieler der vorgenannten Vergnügungsstätten gemäß Entscheidung des Herrn Reichsminister Dr. Goebbels für die Dauer von 6 Wochen in ein Konzentrationslager mit körperlicher Arbeit überführt werden.
Ich habe die Überführung der nachstehend aufgeführten Schutzhäftlinge in das Konzentrationslager Esterwegen angeordnet.
Walter Groß, 5.2.04 Eberswalde geb.,
Walter Lieck, 15.6.06 Charlottenburg geb.,
Günter Lüders, 5.3.05 Lübeck geb.,
Walter Giesen, 20.3.15 Berlin geb.,
Walter Trauschold, 20.2.02 Berlin geb.,
Werner Finck, 2.5.02 Görlitz geb.
Der Schauspieler Ekkehard Arendt, 10.6.1892 Wien geb., Österreichischer Staatsangehöriger, ist am 18.5.1935 aus der Schutzhaft entlassen worden.